Welche Coronamaßnahmen gelten eigentlich noch in Hamburg?

Seit dem 26. Mai gilt in Hamburg eine neue Corona-Verordnung, gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetzes. Die Hotspotreglung ist am 30. April ausgelaufen, die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen damit aufgehoben. Einkaufen, Kinobesuche und Museumsgänge sind nun ohne Maske möglich, auch die Schüler und Schülerinnen müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Was gilt außerdem?

Diese Corona-Maßnahmen fallen in Hamburg weg

An den Hamburger Schulen besteht keine Testpflicht mehr, der Unterricht läuft damit wie in Vor-Corona-Zeiten. Kita-Kinder können sich vor dem Besuch ihrer Einrichtung auf Wunsch testen lassen. Dasselbe gilt für das Kita-Personal. Ab vier Jahren besteht das Recht auf drei wöchentliche Schnelltests. Ob Groß oder Klein, die Isolierungspflicht ist für alle nun auf fünf Tage begrenzt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sucht das Testzentrum Hamburg auf, das weiterhin kostenlose Bürgertests im Angebot hat. Hier erhalten Kunden und Kundinnen einen professionellen Abstrich mit schriftlichem Testergebnis. Die 2G-Plus-Regelungen für Clubs und Diskotheken ist zwar aufgehoben, doch dürfen die Betreiber über das Hausrecht eigene Hygieneregeln festlegen. Teilweise wird am Eingang ein Impfzertifikat und / oder Testnachweis gefordert.

In diesen Bereichen herrscht weiterhin Maskenpflicht

In einigen besonders sensiblen Bereichen bleibt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin bestehen. So ist im öffentlichen Personennahverkehr eine entsprechend zertifizierte Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, die Pflicht erstreckt sich nicht auf die Haltestellen. Auch in den Fähren und Taxis müssen Fahrgäste und Personal Masken tragen. Krankenhäuser, und Arztpraxen gehören ebenfalls zu den FFP2-Zonen, während für Pflegeeinrichtungen eine medizinische Maske reicht. Für Personal gilt: Bei Tätigkeiten in Patientennähe muss die OP-Maske einer FFP2-Maske weichen. Kinder unter sechs Jahren müssen nirgendwo eine Maske tragen. Im Alter zwischen 6 und 13 besteht nur OP-Masken Pflicht, FFP2 ist kein Muss, aber ein Darf.

Spezielle Regeln für Krankenhäuser und Pflegeheime

Wer eine Hamburger Klink oder eine Pflegeeinrichtung besuchen möchte, muss einen negativ Corona-Schnelltest vorweisen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Die Beschäftigten müssen zweimal die Woche einen negativen Test einreichen. Die allgemeinen Hygienevorgaben sind einzuhalten: desinfizieren, Händewaschen, Abstand halten. Krankenhäuser dürfen zusätzliche Schutzmaßnahme ergreifen. Die Testpflicht in Krankenhäusern gilt nicht für unter sechs Jahre alte Kinder und für Menschen, die Sterbende begleiten. Mit positivem Selbsttest besteht zwar Isolationspflicht, aber keine Pflicht, einen zusätzlichen PCR-Test durchzuführen. Die Behörden verschicken keine Anordnungen mehr.




Zahlen & Fakten: Stadtname:
Hamburg

Bundesland:
Hamburg

Höhe:
6 m ü. NN

Fläche:
755,264 km²

Einwohner:
1.781.741

Autokennzeichen:
HH

Vorwahl:
04004721

Gemeinde-
schlüssel:

02 0 00 000



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